Devisen

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Devisen
 
[zu Devise, da auf den ersten Auslandswechseln ein Spruch stand], ausländische Zahlungsmittel im Besitz von Inländern; bankwirtschaftlich: Ansprüche auf Zahlungen in fremder Währung an einem ausländischen Platz, z. B. Guthaben in Fremdwährung bei ausländischen Banken, auf fremde Währung lautende und im Ausland zahlbare Wechsel und Schecks. Devisen sind zu unterscheiden von Sorten (Banknoten und Münzen ausländischer Zentralbanken).
 
Der Devisenhandel umfasst den An- und Verkauf von Devisen gegen Inlandswährung oder gegen andere Devisen. Der Devisenmarkt, Angebot von und Nachfrage nach Devisen, besteht aus einer Vielzahl von Kontakten zwischen Devisendisponenten bei Nichtbanken (v. a. große Industrieunternehmen und institutionelle Anleger) und Devisenhändlern von Banken, die in der Regel durch Telefonhandel weltweit und fast 24 Stunden am Tag erfolgen. Der institutionalisierte Devisenhandel an der offiziellen Devisenbörse, bei dem durch amtlich bestellte Makler werktäglich eine allgemein verbindliche Festlegung der Devisenkurse durchgeführt wurde (Fixing), ist in Deutschland Ende 1998 abgeschafft worden. Der (niedrigere) Geldkurs wird von den Banken beim Ankauf, der (höhere) Briefkurs beim Verkauf von Devisen zugrunde gelegt. Das arithmetische Mittel aus beiden ergibt den Mittelkurs. Arten der Notierung: Bei der Preisnotierung wird der Preis für eine Einheit der Fremdwährung in inländischen Währungseinheiten angegeben (z. B. 0,85 Euro je 1 US-$); die Mengennotierung (in Europa seit Einführung des Euro allgemein üblich) gibt an, wie viel ausländische Währungseinheiten einer Einheit an inländische Währung entsprechen (z. B. 1,13 US-$ je 1 Euro). Der Devisenkurs bildet sich so, dass Devisenangebot und Devisennachfrage übereinstimmen. Das Devisenangebot stammt aus Exporten, soweit sie mit Devisen bezahlt wurden, und aus Kapitalimporten, soweit sie in Form von Devisen bestehen. Entsprechend wird die Devisennachfrage für Importe und für Kapitalexporte ausgeübt. Devisengeschäfte sind: Devisenkassageschäfte, die zu Devisenkassakursen (englisch spot rates) am Devisenkassamarkt (englisch spot market) abgeschlossen werden. Die Devisen müssen beiderseits am zweiten Werktag nach Abschluss angeschafft werden. Ein Devisentermingeschäft liegt bei der Anschaffung der Devisen zu einem späteren Zeitpunkt vor (meist ein, drei oder sechs Monate); Kursbasis ist der Terminkurs (englisch forward rate). Es dient in der Regel der Kurssicherung als Gegengeschäft zu künftigen Devisentransaktionen. Die Differenz zwischen Termin- und Kassakurs (oft im Verhältnis zum Kassakurs) ist der Swapsatz. Liegt der Terminkurs über (unter) dem Kassakurs, so werden die Devisen mit einem Aufschlag oder Report (Abschlag oder Deport) gehandelt. Ohne Gegengeschäfte am Devisenkassamarkt abgeschlossene Termingeschäfte sind Solo- oder Outrighttermingeschäfte, der dafür festgelegte Kurs heißt Solo- oder Outrightkurs. Wird ein bestimmter Devisenbetrag per Termin verkauft (gekauft) und gleichzeitig per Kassa gekauft (verkauft), liegt ein Devisenswapgeschäft vor. Zunehmend werden auch Optionsgeschäfte mit Devisen abgeschlossen.
 
Ein besonderes Devisengeschäft ist das Arbitragegeschäft (Devisenarbitrage): Ein Devisenhändler nutzt Kursunterschiede bei einer Devise an verschiedenen Devisenmärkten aus (Arbitrage). Dadurch werden im Allgemeinen rasch und weltweit Kursunterschiede für eine Devise an verschiedenen Devisenmärkten beseitigt. Im Gegensatz hierzu liegt Devisenspekulation vor, wenn der Devisenhändler erwartete Kursunterschiede bei der Devise zu verschiedenen Zeitpunkten ausnutzt. Wenn für eine Devise künftig eine Kurssteigerung erwartet wird, lohnt es sich, die Devise heute z. B. am Kassamarkt zu kaufen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt dort wieder zu verkaufen (Spekulation). Devisenspekulation kann je nach der Erwartung über die Kursbewegungen zu verstärkten oder zu abgeschwächten Bewegungen des Devisenkurses führen.
 
Eine Währungsbehörde kann durch verschiedene Maßnahmen den Devisenkurs beeinflussen (Devisenkurspolitik). Hierzu gehört v. a. der An- und Verkauf von Devisen am Devisenmarkt (Devisenmarktinterventionen). Ein Devisenankauf stützt den Kurs der fremden Währung und wirkt so einer Aufwertung der heimischen Währung entgegen. In einem System fester Wechselkurse sind die beteiligten Zentralbanken zu solchen Interventionen verpflichtet, bei flexiblen Wechselkursen intervenieren die Zentralbanken, wenn sie erratische oder überschießende Kursentwicklungen (politisch) nicht hinnehmen oder glätten wollen. Sind die staatlichen Maßnahmen (z. B. die Pflicht, ein Bardepot zu halten) auf die Abwehr zu großer Devisenzuflüsse (Kapitalimporte) gerichtet, die bei festen Wechselkursen zu überhöhten Überschüssen in der Zahlungsbilanz und bei flexiblen Wechselkursen zu einem wirtschaftspolitisch unerwünschten Aufwertungsdruck führen können, spricht man von Devisenbannwirtschaft.
 
Die Devisenbewirtschaftung (Devisenzwangswirtschaft) umfasst alle reglementierenden staatlichen Maßnahmen bezüglich des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland und führt zur vollständigen oder weitgehenden Aufhebung der freien Konvertibilität. V. a. sollen (unerwünschte) Devisenabflüsse ins Ausland verhindert und ein annähernder Zahlungsbilanzausgleich sichergestellt werden; dies kann die gesamte Außenwirtschaft eines Staates beeinflussen. Ein wichtiges Instrument ist die Devisenkontrolle und die damit verbundene Devisenanbietungs- und Devisenablieferungspflicht. Die Devisenbewirtschaftung kam im Verlauf des Ersten Weltkriegs auf. Nach 1945 wurden in den westlichen Industrieländern die reglementierenden Maßnahmen allmählich abgebaut, während in Staatshandelsländern und zahlreichen Entwicklungsländern unterschiedliche Systeme der Devisenbewirtschaftung fortbestanden. In der Bundesrepublik Deutschland wurde durch das Außenwirtschaftsgesetz die Devisenbewirtschaftung abgeschafft. - In der DDR war die Devisenbewirtschaftung durch das Devisengesetz vom 19. 12. 1973 geregelt (Valutamonopol).
 
In Österreich ist die Österreichische Nationalbank durch das Devisengesetz vom 25. 7. 1946 mit der Devisenlenkung (Erfassung und Kontrolle des Handels mit Devisen) betraut. Seit Ende 1991 sind Devisengeschäfte durch VO der Österreichischen Nationalbank praktisch freigegeben. - In der Schweiz wird der Devisenhandel nicht besonders geregelt; die Devisenbewirtschaftung ist der Schweiz grundsätzlich fremd.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Außenwirtschaft · Börsen · Finanzmarkttheorie · Kapitalbewegungen · Kurs · Kurssicherung · Währung · Wechselkurs · Zahlungsbilanz
 
 
C. Köhler: Geldwirtschaft, Bd. 2 (1979);
 Fritz W. Meyer u. H. Willgerodt: D.-Bewirtschaftung, in: Hwb. der Wirtschaftswiss., hg. v. W. Albers u. a., Bd. 2 (1980);
 W. Gaab: D.-Märkte u. Wechselkurse (1983);
 
D.-Marktinterventionen der Zentralbanken, hg. v. W. Ehrlicher u. R. Richter (1984);
 D. Wermuth u. W. Ochynski: Strategien an den D.-Märkten (21984);
 
Internat. Kapitalverkehr u. D.-Handel, hg. v. W. Engels (1986);
 H. Lipfert: D.-Handel mit D.-Optionshandel (41992);
 P. Fischer-Erlach: Handel u. Kursbildung am D.-Markt (51995).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Devisenmarkt: Grundlagen
 

Universal-Lexikon. 2012.

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